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"Rechts-vor-links"-Regelung auf Parkplätzen
Auf Parkplätzen gilt für alle Verkehrsteilnehmer ein besonderes Rücksichtnahmegebot. © dpa

Parkplatz: "Rechts-vor-links"-Regelung gilt nicht immer

Donnerstag, 12. Juli 2012 11:57 Uhr

Die sonst übliche Verkehrsregel "Rechts-vor-links" gilt auf Parkplätzen nur in Ausnahmefällen.

«Rechts vor links»- diese Regel aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auf Parkplätzen nur eingeschränkt. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins unter Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Detmold aufmerksam.

Keine Schuld wegen Missachtung der "Rechts-vor-links"-Regel

In dem Rechtsstreit ging es um die Kollision zweier Autos auf einem Parkplatz, auf dem außer den Parkbuchten keine weiteren straßenähnlichen Markierungen eingezeichnet sind. Einer der Unfallbeteiligten argumentierte, dass der von links kommende Fahrer das Vorfahrtsrecht nicht beachtet habe und deshalb schuld an dem Unfall sei.

Rechts-vor-links gilt nur auf Parkplätzen mit Straßencharakter

Die Richter entschieden jedoch, dass in diesem Fall für beide Verkehrsteilnehmer ein besonderes Rücksichtnahmegebot gelte. Nur wo sich kreuzende Verbindungswege auf einem Parkplatz hinsichtlich Markierungen, Breite und Verkehrsführung Straßencharakter haben, gelte die "Rechts-vor-links"-Regel.

Aktenzeichen: 10 S 1/12

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)