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Rettungswagen
Autofahrer, die einem Rettungswagen in die Quere kommen, müssen für den Schaden aufkommen. © dpa

Rettungswagen im Einsatz haben immer Vorfahrt

Dienstag, 24. Juli 2012 14:35 Uhr

Autofahrer sollten Rettungswagen im Einsatz schnellstens ausweichen- denn diese haben immer Vorfahrt. Bei Unfällen haften die Autofahrer.

Rettungsfahrzeuge im Einsatz müssen sich nicht an Verkehrsregeln halten. Die Fahrer dürfen darauf vertrauen, dass sie mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht etwa 50 Meter weit wahrgenommen werden. Andere Verkehrsteilnehmer müssen dann die Straße frei machen, entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

Wer einen Rettungswagen behindert, muss den Schaden zahlen

In dem Fall war ein Pkw-Fahrer beim Linksabbiegen mit einem Notarztwagen zusammengestoßen, der sich zügig von hinten mit Blaulicht und Sirene näherte und links vorbeiziehen wollte. Der Autofahrer bezweifelte, dass er die volle Schuld für den Unfall auf sich nehmen müsse- und wurde vor Gericht eines Besseren belehrt. Wer einem Rettungsfahrzeug im Einsatz in die Quere komme, müsse in der Regel den Unfallschaden ersetzen, warnt der DAV.

Aktenzeichen: 13 S 61/11

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)