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Querparker müssen besonders vorsichtig sein
Querparker müssen besonders beim Ausparken auf andere Verkehrsteilnehmer achten. © dpa

Querparker müssen besonders vorsichtig sein

Montag, 23. Juli 2012 16:41 Uhr

Querparken ist nicht verboten, allerdings müssen Autofahrer hierbei besonders sorgfältig und vorsichtig sein- sonst drohen Geldbußen.

Die erhöhte Sorgfaltspflicht für Querparker leite sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ab, sagt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vor allem beim Ausparken ergibt sich laut Eilers aus Paragraf 10 der StVO eine «hohe Sorgfaltsanforderung». Darin heißt es, der Fahrer habe sich dabei «so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist». Wenn quer abgestellte Kleinstwagen beim Ausparken direkt mit beiden Rädern auf die Straße fahren, könne dies für andere Verkehrsteilnehmer ein ungewohnt schneller Vorgang sein, erläuterte Eilers.

Auto darf nicht in die Fahrbahn oder auf den Gehweg ragen

Eine andere Regelung gibt Querparkern recht: «Laut StVO, Paragraf 12 gibt es auch das Gebot, möglichst platzsparend zu parken«, fügte der Verkehrsrechtler hinzu. «Definitiv verboten ist diese Praxis allerdings, wenn das Fahrzeug in die Fahrbahn oder über eine Parklückenmarkierung in den Gehweg hinausragt», sagte Eilers. In diesen Fällen drohten Geldbußen.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)