Dienstag, 24. Juli 2012 14:51 Uhr
Mit dem Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse abwechselnd genutzt werden. Doch Fahrzeugbesitzer müssen einiges beachten.
Das Wechselkennzeichen wurde am 1. Juli 2012 in Deutschland eingeführt und ermöglicht es, zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse abwechselnd zu nutzen.
Nutzer des Wechselkennzeichens dürfen das jeweils ungenutzte Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken. Es muss auf einem Privatgrundstück abgestellt werden, sonst drohen dem Halter nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts ein Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist das ähnlich: Solange sie durch die Saisonbeschränkung abgemeldet sind, dürfen sie nicht an der Straße stehen.
Der Nutzen des Wechselkennzeichens ist unter anderem deshalb umstritten, weil es Fahrzeughaltern nach Experteneinschätzung kaum finanzielle Vorteile bringen wird: Für beide Fahrzeuge muss die Kfz-Steuer in voller Höhe entrichtet werden. Außerdem sei ungewiss, ob es günstigere Versicherungskonditionen für Zweitwagen bringen wird, sagte ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Nebenkennzeichen, das jeweils am Fahrzeug bleibt, während das Hauptnummernschild nach Bedarf hin- und hergewechselt werden kann.
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