Montag, 18. Juni 2012 11:13 Uhr
Bei einem Unfall auf der Autobahn, der von einem Spurwechsler verursacht wird, trägt der auffahrende Raser eine Mitschuld- auch, wenn es kein Tempolimit gibt.
Wer auf Autobahnen ohne Tempolimit die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss sich trotz des Fahrfehlers eines Spurwechslers eine Mithaftung anrechnen lassen. Die richtet sich danach, wie hoch die Überschreitung war und wie sehr der Spurwechsler von dem heranrasenden Fahrzeug überrascht wurde, erklärt der ADAC.
Das Oberlandesgericht Oldenburg musste über den Unfallschaden an einem Sportwagen entscheiden, der mit mindestens 200 km/h und möglicherweise sogar mit 280 km/h auf der linken Spur unterwegs war und in einen Kleinwagen krachte, als dieser mit Tempo 130 ein langsameres Fahrzeug überholen wollte. Die Entscheidung: Der total beschädigte Sportwagen muss von der Versicherung des Spurwechslers nur zu einem Drittel erstattet werden.
Es ist nicht verboten, mit hohem Tempo auf Autobahnabschnitten ohne Limit zu fahren. Allerdings führt die Überschreitung der Regelgeschwindigkeit zu einer erhöhten Betriebsgefahr, weshalb die Richter in diesem Fall die Schuld an dem Unfall zu zwei Dritteln bei dem Sportwagenfahrer sahen.
Aktenzeichen: 3 U 69/11
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