Mittwoch, 30. Mai 2012 13:07 Uhr
Bei Staus dürfen Autofahrer den Standstreifen nicht als Überholspur nutzen. Wer das Verbot missachtet, muss sich auf hohe Strafen einstellen.
Auch wenn die nächste Autobahnabfahrt nicht mehr weit ist: Im Stau ist der Standstreifen tabu. Den Notstreifen rechts als Überholspur zu benutzen, erhöhe das Unfallrisiko und stehe unter Strafe, warnt der TÜV Thüringen.
Wer erwischt werde, bekomme zwei Punkte in Flensburg und müsse 75 Euro Geldbuße zahlen. Erlaubt sei das Fahren dort nur im Notfall, für Pannenfahrzeuge, oder wenn die Polizei den Streifen offiziell für alle freigebe.
Sommerzeit ist Stauzeit: Wer auf der Autobahn ins Stocken gerate, sollte außerdem das Warnblinklicht einschalten, Abstand wahren und in der Mitte eine Gasse für Rettungsfahrzeuge bilden. Bei drei Spuren sollte die Gasse zwischen der linken und der mittleren Spur freibleiben.
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