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Pedelec
Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h gelten als Kleinkrafträder und erfordern geeignete Helme. © dpa

Pedelecs: Ab bestimmer Geschwindigkeit besteht Helmpflicht

Montag, 25. Juni 2012 16:44 Uhr

Ab einer bestimmten Geschwindigkeit müssen Fahrer von Pedelecs nicht nur einen Helm tragen und einen Mopedführerschein besitzen, sondern auch andere Vorschriften beachten.

Pedelecs, bei denen der elektrische Zusatzantrieb höhere Geschwindigkeiten als 25 km/h ermöglicht, dürfen nicht mit einem Fahrradhelm gefahren werden. Darauf weist der ADAC hin.

Schnelle Pedelecs gelten als Kleinkrafträder

Die bis zu 45 km/h schnellen Pedelecs-Modelle seien Kleinkrafträder, erklärt ein Jurist des Münchner Automobilclubs ADAC. Und für diese verlangt das Gesetz «geeignete» Helme. Das kann ein Motorrad- oder ein spezieller E-Bike-Helm sein. Allerdings sehen die Experten bei beiden Varianten noch Probleme.

E-Bike-Helme bieten keinen optimalen Schutz

So seien Integralhelme fürs Motorrad überdimensioniert und mangels guter Durchlüftung nicht praktikabel. E-Bike-Helme, die bereits im Handel angeboten werden, haben zwar einen größeren Abdeckungsbereich, bieten aber nach Ansicht des ADAC trotzdem keinen optimalen Schutz. Bereits Ende Januar hatte der Verkehrsgerichtstag in Goslar deshalb die Industrie aufgefordert, Helme mit ausreichender Schutzwirkung zu entwickeln.

Schnelle Pedelecs dürfen nicht den Radweg befahren

Für den Betrieb schneller Pedelecs sind darüber hinaus ein Versicherungskennzeichen und ein Mopedführerschein Pflicht, so der ADAC weiter. Fahrradwege dürften mit diesen Elektrorädern nicht befahren werden.

Helm wird auch bei langsamen Pedelecs empfohlen

Wer sich für ein langsameres 25-km/h-Pedelec entscheidet, darf über Radwege rollen und benötigt weder Führerschein noch Kennzeichen oder Helm. Verkehrssicherheitsexperten raten allerdings dazu, einen Fahrradhelm zu tragen.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)