BerlinOnline.de

Fahrzeugschein
Momentan erkennen Autofahrer bei einem Blick in ihren Fahrzeugschein nicht, wie breit ihr Wagen tatsächlich ist. Das soll sich ändern. © dpa

Autobreite: Fahrzeugpapiere sollen genaue Auskunft geben

Montag, 18. Juni 2012 11:10 Uhr

Autofahrer finden in den Fahrzeugpapieren keine Angabe über die tatsächliche Breite ihres Wagens. Bei einer Polizeikontrolle kann das problematisch werden.

Papiere fürs Auto sollen um den Hinweis ergänzt werden, dass die dort angegebene Fahrzeugbreite ohne Außenspiegel bemessen ist. Über eine entsprechende Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird im Laufe des Jahres 2012 im Bundesrat entscheiden, erklärte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS). Die Erläuterung soll Autofahrern klar machen, dass ihr Wagen womöglich breiter ist, als sie glauben.

Papiere informieren nicht über tatsächliche Autobreite

Die Zeitschrift «Auto Bild» hatte im Juni 2011 berichtet, dass nahezu alle Automodelle oberhalb der Kleinwagenklasse zu breit für die linke Spur in Autobahnbaustellen sind. Die Überholspur ist dort meist nur für Fahrzeuge mit maximal zwei Metern Breite zugelassen, und zwar inklusive Spiegeln. In dem Bericht wurde kritisiert, dass sich die tatsächliche Fahrzeugbreite in den Papieren nicht ablesen lässt. Das bleibt nach den derzeitigen Plänen wohl auch in Zukunft so- mit dem Unterschied, dass es in der Zulassungsbescheinigung eine Erläuterung dazu geben könnte.

Bei Polizeikontrolle droht ein Bußgeld

Dem BMVBS zufolge schreibt eine EU-Richtlinie vor, dass die Außenspiegel bei der Angabe der Fahrzeugbreite in der Zulassungsbescheinigung nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Polizei hingegen misst die Spiegel bei einer Kontrolle mit. Ist ein Wagen zu breit für die linke Baustellenspur, drohen 20 Euro Bußgeld.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)