Freitag, 4. Mai 2012 14:59 Uhr
Ein Mann sitzt am Steuer und küsst seine Beifahrerin. Kommt es dadurch zum Unfall, zeigen sich Richter wenig romantisch.
Küssen beim Autofahren ist nach Ansicht des Landgerichts Saarbrücken genauso schlimm wie betrunken fahren. Beides gilt als schuldhaftes und grob verkehrswidriges Verhalten.
Baut der Fahrer einen Unfall, weil er beim Küssen abgelenkt ist, trägt er unter Umständen sogar dann die komplette Verantwortung für den Crash, wenn den Unfallgegner eine Mitschuld trifft. Auf das entsprechende Urteil verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
In dem Fall hatte sich ein Pkw-Fahrer während der Fahrt zu seiner Beifahrerin gebeugt und diese geküsst. Dabei kam es zum Frontalunfall mit einem entgegenkommenden Wagen, dessen Fahrerin starb.
Im anschließenden Rechtsstreit ging es um die Haftungsquote. Der Unfallverursacher ging von einem Mitverschulden der getöteten Frau aus, da diese nicht angeschnallt war. Die Richter waren aber der Meinung, dass sein Fehlverhalten das mögliche Mitverschulden der Frau verdrängt und er zu 100 Prozent haftet. Denn sein Vergehen wiege so schwer wie das eines alkoholisierten Unfallfahrers.
Aktenzeichen: 5 O 17/11
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