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Wenn Schaulustige an Unfallstellen die Rettungsarbeiten behindern, kann ihnen das teuer zu stehen kommen. © dpa

Unfall: Schaulustigen drohen hohe Strafen

Donnerstag, 19. April 2012 17:14 Uhr

Wenn Schaulustige an Unfallorten die Rettungsarbeiten behindern, können sie dafür sogar festgenommen werden.

Behindern Gaffer Rettungsarbeiten, können sie nach ADAC-Angaben mit mindestens 40 Euro und in schweren Fällen sogar mit bis zu 5000 Euro belangt werden. Außerdem darf die Polizei störende Schaulustige vorübergehend festnehmen.

Wer zuerst an einem Unfallort eintrifft, ist verpflichtet, einen Notruf abzusetzen und Erste Hilfe zu leisten, erklärt ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe. Durch untätiges Herumstehen könne man sich strafbar machen.

Gaffertum nimmt zu

Das Problem des Gaffertums verschlimmert sich offenbar. Laut einer Schätzung der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn), behindern Schaulustige inzwischen etwa jeden fünften Rettungseinsatz. Immer mehr besonders skrupellose Voyeure machten am Unfallort Fotos oder Videos, die teilweise später im Internet landen.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)