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Falschparker muss für Unfall haften
Ein Falschparker in zweiter Spur trägt eine Mitschuld an Unfällen und muss entsprechend dafür aufkommen. © Wolf / www.fotolia.com 

Falschparker haftet bei Unfall

Mittwoch, 11. April 2012 15:01 Uhr

Neben einem Strafzettel oder Abschleppwagen drohen Falschparkern bei einem Unfall weitaus schlimmere Konsequenzen.

Falschparker in zweiter Reihe haften für Unfallfolgen mit. Das hat das Amtsgerichts Meldorf in einem Urteil entschieden, auf das der ADAC hinweist. In dem Fall hatte ein Autobesitzer seinen Pkw mit Anhänger in zweiter Reihe abgestellt, um etwas von der anderen Straßenseite aufzuladen. Seine fünfjährige Tochter blieb zunächst im Auto sitzen, stieg dann aber doch aus, lief auf die Straße und wurde von einem Auto erfasst.

Falschparker muss für Unfall haften

Bei dem Unfall wurde das Mädchen leicht verletzt und das geparkte Auto beschädigt. Nach der Verhandlung entschied das Gericht, dass der Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung für die Hälfte des Schadens aufkommen müssen. Denn das in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angeführte Rechtsparkgebot diene nicht nur zum Schutz des fließenden Verkehrs, sondern auch von Fußgängern, die die Straße überqueren wollen.

Aktenzeichen: 81 C 1124/10

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)