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TÜV-Plakette
Wenn Autofahrer mit abgelaufener Plakette unterwegs sind, müssen sie künftig mit höheren Bußgeldern rechnen. © dpa

Hauptuntersuchung: Unpünklichkeit wird härter bestraft

Donnerstag, 12. Juli 2012 12:15 Uhr

Künftig sollten Autofahrer besser den Termin ihrer nächsten Hauptuntersuchung einhalten. Im Rahmen einer Reform des Bundesrats drohen sonst höhere Strafen als bisher.

Wenn Autofahrer ihren Wagen deutlich zu spät zur Hauptuntersuchung bringen, wird das künftig teurer. Bei mehr als zwei Monaten über dem vorgegebenen Datum soll ein Gebühren-Aufschlag von 20 Prozent fällig werden.

Bundesrat billigt Reform der Hauptuntersuchung

Der Bundesrat hat am Freitag (30.03. 2012) eine Reform Hauptuntersuchung gebilligt. Wenn Autofahrer den Termin deutlich überziehen, drohen höhere Verwarngelder, außerdem Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und Ärger mit der Versicherung. Im Gegenzug gilt die neue Plakette aber volle zwei Jahre vom Tag der Untersuchung an und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert.

Bei abgelaufener Plakette droht Verlust des Versicherungsschutzes

Zwei bis vier Monate nach Ablauf der HU-Plakette auf dem Kennzeichen kann die Polizei 15 Euro kassieren, erläutert die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Nach vier Monaten sind 25 Euro fällig, nach acht Monaten 40 Euro und zwei Punkte. Plakettenmuffel können außerdem den Versicherungsschutz verlieren: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer im Schadensfall Leistungen kürzen.

Reform tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft

Die Neuregelungen sollen zum 1. Juli 2012 in Kraft treten. Sie beinhalten weitere Änderungen, zum Beispiel eine Pflichtprobefahrt und eine einheitliche Mängeldokumentation durch die unterschiedlichen Prüforganisationen wie TÜV, Dekra oder GTÜ.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)