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Führerscheinentzug
Auch wenn Verkehrssünder nicht auf frischer Tat ertappt werden, kann ihnen der Führerschein noch im Nachhinein entzogen werden. © dpa

Führerscheinentzug wegen Internetvideos möglich

Dienstag, 10. April 2012 18:23 Uhr

Verkehrssünder können selbst dann ihren Führerschein verlieren, wenn sie nicht auf frischer Tat ertappt werden. Wann Videos zum Verhängnis werden.

Durch regelwidrige Fahrmanöver können Autofahrer auch dann den Führerschein verlieren, wenn es zwar keine Zeugen, aber belastendes Videomaterial gibt. Davor warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf einen Erörterungstermin im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Dort protestierte ein 25-jähriger Mann zunächst dagegen, dass sein Führerschein einkassiert worden war, nachdem die Polizei auf seinem Computer Raservideos mit einem geliehenen Sportwagen entdeckt hatte. Der Mann hatte sich selbst gefilmt und die Videos ins Internet gestellt. Sie zeigen unter anderem, wie er mit Tempo 180 durch eine Innenstadt rast und Eier auf Passanten wirft.

Gefilmte Spritztouren reichen als Beweis aus

Das Gericht hielt den Führerscheinentzug wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr für gerechtfertigt. Allein die gefilmten Spritztouren entgegen der Fahrtrichtung durch Einbahnstraßen hätten das Flensburger Punktekonto des Klägers um mindestens 40 Punkte bereichert, so die Richter. Sie empfahlen dem Verkehrsrowdy eine verkehrspsychologische Therapie. Um seinen Führerschein wiederzubekommen, wird er um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nicht herumkommen.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)