Mittwoch, 29. Februar 2012 13:56 Uhr
Erwischt die Polizei einen unter Drogen stehenden Autofahrer, kann sie dessen Führerschein sofort einziehen. Nur in besonderen Fällen gilt das nicht.
Erwischt die Polizei einen unter Drogen stehenden Autofahrer, kann sie dessen Führerschein sofort einziehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag (27. Februar 2012) bekanntgewordenen Beschluss entschieden.
Die Behörden müssten zuvor weder den Sachverhalt im Einzelnen klären, noch müsse ein medizinisches Gutachten eingeholt werden, urteilte das Gericht. Die Verkehrssicherheit sei in diesen Fällen wichtiger als das Interesse des betroffenen Fahrers.
Das Gericht wies damit die Beschwerde eines Autofahrers zurück. Dieser hatte sich dagegen gewandt, dass ihm mit sofortiger Wirkung der Führerschein entzogen worden war. Er war einer Polizeistreife aufgefallen. Bevor er sich ans Steuer setzte, hatte er Cannabis konsumiert, wie die Überprüfung ergab.
Ebenso wie die Führerscheinbehörde befand auch das OVG, der Kläger dürfe den Führerschein nicht bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts behalten. Etwas anderes könne allenfalls gelten, wenn ein Betäubungsmittel irrtümlich konsumiert worden sei. Dies sei denkbar, wenn ihm die Droge beispielsweise während einer Party in ein Getränk gemischt worden sei. Dafür lägen hier jedoch keine Anhaltspunkte vor.
(Aktenzeichen: 10 B 11430/11.OVG)
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