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Autos mit Startproblemen reklamieren
Nach vier erfolglosen Reparaturversuchen kann der Käufer das Auto mit Startproblemen zurückgeben- das entschied das Landgericht Hamburg. © dpa

Gebrauchtwagenkauf: Bei Startproblemen Auto reklamieren

Dienstag, 24. Juli 2012 15:23 Uhr

Wenn ein Auto hartnäckige Startprobleme hat und diese auch nach mehrmaligen Reparaturen nicht gelöst sind, kann der Käufer das Fahrzeug reklamieren.

Braucht ein Fahrzeug länger als fünf Sekunden, um anzuspringen, liegt ein Mangel vor. Wird bei einem Gebrauchtwagen viermal erfolglos versucht, den Fehler zu beseitigen, darf der Käufer das Auto zurückgeben. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Erfolgreiche Reklamation bei anhaltenden Startproblemen

In dem Fall hatte ein Mann einen Gebrauchten für 25.000 Euro gekauft. Weil es beim Kaltstart regelmäßig zu einer Startverzögerung von mehr als fünf Sekunden kam, brachte er das Auto innerhalb von elf Monaten insgesamt viermal zur Nachbesserung in die Werkstatt. Die Reparaturversuche blieben allerdings erfolglos. Als der Mann den Kauf rückgängig machen wollte und sich der Verkäufer weigerte, klagte der Käufer- und gewann den Prozess.

Preisabzug wegen der gefahrenen Kilometer

In solch einem Fall dürfe der Kunde ein Auto fristlos reklamieren, entschied das Gericht. Einziger Wermutstropfen für den Kläger: Da er gut 27.000 Kilometer mit dem Wagen gefahren ist, durfte der Händler wegen des Gebrauchsvorteils rund 3000 Euro vom einstigen Kaufpreis abziehen.

Aktenzeichen: 319 O 75/09

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)