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Massenkarambolage auf A9
Massenkarambolage auf der A9 © dpa

Massenkarambolage: Wann auch Unschuldige haften

Mittwoch, 15. Februar 2012 14:01 Uhr

Bei einer Massenkarambolage können Autofahrer auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben, obwohl sie keine Schuld an dem Unfall hatten.

Bei einem Massenunfall können Unschuldige mithaften. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Denn dann sei der Unfallhergang oft nicht mehr zu rekonstruieren. In diesem Fall gelte die sogenannte Betriebsgefahr: Demnach hafteten alle Beteiligten, egal ob sie Schuld tragen und unabhängig davon, wie vorsichtig sie gefahren sind.

Fotos machen, Zeugen suchen

Die Verkehrsanwälte raten Autofahrern deshalb, nach einem Unfall Ruhe zu bewahren und - wenn möglich - Fotos zu machen sowie Zeugen anzusprechen. Oft seien für die Aufarbeitung des Unfalls winzige Details entscheidend. Besonders im Winter komme es durch Glatteis und winterliche Witterung vermehrt zu Massenunfällen mit drei oder mehr beteiligten Verkehrsteilnehmern.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)