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Fahrerflucht
Selbst ein vermeintlicher Bagatellschaden wie ein kaputter Außenspiegel kann ein Nachspiel vor Gericht haben, wenn der Unfallverursacher sich einfach aus dem Staub macht. © dpa

Fahrerflucht wird ab 50 Euro Schaden geahndet

Dienstag, 24. Juli 2012 12:26 Uhr

Selbst kleine Unfallschäden wie ein kaputter Außenspiegel können ein Nachspiel vor Gericht haben, wenn sich der Verursacher unerlaubt aus dem Staub macht.

«Ab einem Sachschaden in Höhe von 50 Euro ist der Straftatbestand der Fahrerflucht erfüllt», erklärt Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE). Dann drohen eine Geldstrafe oder in schweren Fällen bis zu drei Jahre Haft. Bei Sachschäden unter 50 Euro mache sich ein flüchtiger Fahrer zwar nicht strafbar, so Lempp. Er müsse aber mit 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn er später doch noch erwischt wird.

Nur die Kontaktdaten zu hinterlassen reicht nicht aus

Wenn zum Beispiel ein Autofahrer einen parkenden Wagen beschädigt, ist er laut dem Strafgesetzbuch verpflichtet, an der Unfallstelle auf den Fahrzeugbesitzer zu warten. Ist dafür keine Zeit, rät Lempp, die Polizei zu rufen. Hinterlässt der Verursacher lediglich seine Kontaktdaten am demolierten Auto, kann das als Fahrerflucht ausgelegt werden, betont der ACE-Verkehrsrechtler. Einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen, reiche nicht aus.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)