BerlinOnline.de

Behindertenparkplätze
Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz sein Auto abstellt, muss damit rechnen, dass er abgeschleppt wird. © dpa

Behindertenparkplätze sind für Unberechtigte tabu

Donnerstag, 15. Dezember 2011 16:11 Uhr

Autofahrer, die unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parken, müssen damit rechnen, dass ihr Fahrzeug abgeschleppt wird.

Behindertenparkplätze sind für Unberechtigte grundsätzlich tabu. Fahrer ohne Schwerbehindertenausweis müssen damit rechnen, dass ihr Wagen völlig zu Recht an den Haken genommen wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

Unberichtigt parkende Autos dürfen sofort abgeschleppt werden

In dem Fall hatte ein Rechtsanwalt seinen Wagen vor einem Gericht auf einem der beiden freien Behindertenstellplätze geparkt. Eine Politesse versuchte vergeblich, den Fahrzeughalter im Gebäude ausfindig zu machen, und ließ das Auto dann abschleppen. Der Anwalt empfand das Abschleppen, für das die Behörde später 145 Euro verlangte, als unverhältnismäßig. Mit seiner Klage scheiterte er allerdings. Denn nach Ansicht der Richter dürfen unberechtigt auf Behindertenparkplätzen abgestellte Fahrzeuge sofort weggeschafft werden, da Berechtigten der ihnen vorbehaltene Parkraum unbedingt und uneingeschränkt zur Verfügung stehen müsse.

Aktenzeichen: 5 K 369/11.NW

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)