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Fahrspurwechsel
Beim Wechsel auf die Mittelspur hat weder der von links kommende noch der von rechts kommende Autofahrer Vorfahrt. © dpa

Fahrspurwechsel auf der Autobahn: Wer hat Vorfahrt?

Freitag, 23. März 2012 16:06 Uhr

Wenn zwei Autofahrer gleichzeitig auf die Mittelspur einer mehrspurigen Autobahn fahren, kann es schnell zum Unfall kommen. Wer hat in einem solchen Fall Schuld?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) räumt bei Wechseln auf die Mittelspur zunächst keinem Fahrer Vorrang ein, erklärt der TÜV Nord. Bei einem Unfall nach gleichzeitigem Einscheren zweier Fahrzeuge von links und rechts verteilten die Gerichte deshalb häufig die Schuld gleichmäßig auf beide Unfallgegner.

In der StVO ist allerdings klar geregelt, dass eine Fahrspur nur dann gewechselt werden darf, wenn die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Rechtzeitiges Blinken ist Pflicht. Außerdem muss beim Ausscheren und Überholen immer der Verkehr zur linken Seite beachtet werden - zumal rechts zu überholen auf der Autobahn ohnehin verboten ist. Auf ein Vorfahrtsrecht können Autofahrer bei dem Dilemma auf der Mittelspur also nicht bauen. Um Unfälle zu vermeiden, helfen laut dem TÜV Nord nur vorausschauendes Fahren und ein rechtzeitiger Schulterblick.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)