Montag, 29. August 2011 16:50 Uhr
Rast ein Auto bei Regenwetter durch eine Pfütze, wird so mancher Fußgänger von oben bis unten nass- abbremsen muss ein Autofahrer deshalb allerdings nicht.
Autofahrer müssen Wasserlachen auf der Straße nicht in Schrittgeschwindigkeit durchfahren. Das gilt auch, wenn Passanten bespritzt werden könnten, entschied das Amtsgericht Meldorf. Denn das Abbremsen auf Schrittgeschwindigkeit könne mit der Verkehrslage nicht zu vereinbaren sein und zu einer erhöhten Unfallgefahr führen, wie die «Neue Juristische Wochenschrift» berichtet.
In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Straße mit üblicher Geschwindigkeit durch eine große Pfütze gefahren. Das Wasser bespritzte den Kläger und dessen Ehefrau und verschmutzte deren Kleidung. Die Erstattung der Reinigungskosten in Höhe von 39,60 Euro verlangte der Kläger als Schadensersatz vom Autofahrer. Ein idealer Fahrer wäre so langsam gefahren, dass die Kleidung nicht beschmutzt worden wäre, lautete seine Argumentation.
Die Richter sahen das nicht so. Ein witterungsbedingtes Geschwindigkeitsgebot würde dazu führen, dass bei entsprechender Wetterlage ganze Ortschaften nur noch in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden dürften. Die Richter empfahlen dem Kläger und anderen Fußgängern deshalb, sich durch geeignete Bekleidung vor Spritzwasser zu schützen.
Aktenzeichen: 81 C 701/10
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema