Montag, 7. Februar 2011 12:39 Uhr
Ein Verkehrsteilnehmer kann auch bei einem unnötigen Ausweichmanöver Schadenersatz fordern.
Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Das Ausweichen müsse nicht die einzige Möglichkeit gewesen sein, einen Unfall zu vermeiden, begründeten die Richter. Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg auf. Das OLG hatte die Schadenersatzklage eines Motorradfahrers in vollem Umfang abgewiesen.
Der Kläger war bei einem Überholversuch einem Pkw ausgewichen, weil er angenommen hatte, der Fahrer setze auch zum Überholen an. Dabei stürzte er, ohne dass sein Motorrad und der Pkw sich berührten. Anders als das OLG, das dem Kläger eine nicht notwendige Reaktion vorgehalten hatte, ließ der BGH dies offen. In solch unklaren Situationen sei es jedenfalls nicht sachgerecht, einem Verkehrsteilnehmer allein die Haftung aufzuerlegen.
(Aktenzeichen: VI ZR 263/09)
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