BerlinOnline.de

Schlagloch-Pisten
Der strenge Winter hat viele Straßen in Buckelpisten verwandelt. © dpa

Schlaglöcher: Wer haftet bei Schäden am Auto?

Mittwoch, 12. Januar 2011 17:09 Uhr

Ein harter Winter verursacht viele Schlaglöcher in den Straßen. Was im Schadensfall zu tun ist.

Auto- und Motorradfahrer müssen nun verstärkt auf Tempolimits und Warnschilder achten. Denn die Krater sind gefährlich. Wer mit dem Auto oder Motorrad unterwegs ist muss den Asphalt stets im Blick behalten, empfiehlt der ADAC in München.

Denn Risse und Krater können ein Fahrzeug schnell aus der Bahn werfen oder auch den Stoßdämpfern oder der Radaufhängung zusetzen. «Auf den Reparaturkosten bleibt dann meist der Fahrer hängen», erklärt ADAC-Jurist Jost Kärger.

Im Schadensfall Beweise sichern

Besonders gefährlich sind Schlaglöcher, in denen sich Tauwasser angesammelt hat. Ihre Tiefe ist vom Steuer des Fahrzeugs aus kaum auszumachen. Kommt es zu einem Unfall oder Schaden am Wagen, können nur dann Ansprüche bei einer Kommune oder beim Bund geltend gemacht werden, wenn diese ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. «Das nachzuweisen ist extrem schwierig», sagt Kärger.

Eine Gemeinde müsse zum Beispiel dann für Schäden durch Schlaglöcher haften, wenn sie dem Autofahrer unerwartet in die Quere kommen. Das sei zum Beispiel bei nagelneuen, einwandfreien Straßen der Fall. Gleiches gelte für Löcher, die unmittelbar hinter Kurven liegen und nicht durch ein Warnschild gekennzeichnet sind, erklärte Michael Burmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin.

In jedem Fall werden für ein Verfahren Fotos von der Unfallstelle benötigt, am besten auch Zeugenaussagen. Auch sollte die Polizei eingeschaltet werden. Wer vor Gericht ziehen will, sollte sich einen Anwalt nehmen und im Vorfeld mit diesem die Erfolgsaussichten einer Klage besprechen, rät Kärger.

Quelle: aja/dpa

Mehr zum Thema

(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)