BerlinOnline.de

Eiszapfen
Achtung Eiszapfen! Bei Parken müssen Autofahrer zurzeit besonders achtsam sein. © dpa

Eiszapfen: Wer zahlt Schäden am Auto?

Donnerstag, 30. Dezember 2010 14:30 Uhr

Fallen dicke Eiszapfen von der Fassade aufs Auto können erhebliche Schäden entstehen. Wer dafür aufkommt.

Parklücken vor Häusern sollten im Winter kritisch geprüft werden: Schneelawinen vom Dach und besonders herabfallende Eiszapfen können ein Fahrzeug beschädigen. Fahrer sollten sich im Winter deshalb immer sichere Stellplätze suchen, rät der ADAC.

Hausbesitzer kann haftbar gemacht werden

Kommt es durch Dachlawinen oder herabfallendes Eis zu Schäden am Wagen, kann dafür der Hausbesitzer haftbar gemacht werden, sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe: «Der Eigentümer ist verpflichtet, im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass Straße und Gehweg vor dem Haus gefahrlos passiert werden können.»

Vom Hausbesitzer verlange zwar niemand, dass er jeden Tag aufs Dach klettert und den Schnee dort beseitigt. Er müsse Gefahrenbereiche aber mindestens mit Warnschildern oder Absperrband kennzeichnen.

Schäden durch Fotos und Zeugen belegen

Wird ein Fahrzeug unter einer ungesicherten Dachkante durch Schnee oder herabfallende Eiszapfen beschädigt, sichern Autohalter am besten durch Fotos und Zeugenaussagen Beweise: Nur so könne einem Hauseigentümer die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden, erklärt Schäpe.

Geht es vor Gericht, empfiehlt er einen Anwalt. Denn die Versicherungen der Hauseigentümer lehnten in solchen Fällen Schadensersatzansprüche in der Regel erstmal ab.

Kaskoversicherung nutzen

Schließt die Kfz-Teilkaskoversicherung auch Dachlawinenschäden ein oder ist ein Auto vollkaskoversichert, kann es laut Schäpe sinnvoll sein, zunächst die eigene Kaskoversicherung zu nutzen.

Beim Hausbesitzer werden dann nur noch Ansprüche geltend gemacht, die von der eigenen Versicherung nicht ersetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Selbstbeteiligung, Rückstufung, Wertminderung des Wagens oder ein Nutzungsausfall.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)