Dienstag, 28. Dezember 2010 16:05 Uhr
Ein Auto wird ohne jede weitere Prüfung stillgelegt, wenn der Halter die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt.
Ein Auto wird ohne jede weitere Prüfung stillgelegt, wenn der Halter die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt. Das hat das saarländische Verwaltungsgericht entschieden (Aktenzeichen: 10 K 686/09), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. Einsprüche gegen die Stilllegung können nur vom Finanzamt bearbeitet werden und nicht von der Kfz-Zulassungsstelle.
Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer die fälligen Steuern für sein Auto in Höhe von 400 Euro nicht bezahlt. Seiner Meinung nach war die Forderung dem Grund und der Höhe nach nicht korrekt. Das Fahrzeug wurde daraufhin von der Zulassungsbehörde stillgelegt - und zwar zu Recht, wie die Richter urteilten.
Die Zulassungsbehörde müsse handeln, wenn sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werde. Über die Steuerforderung entscheide aber allein das Finanzamt. Einsprüche gegen die Stilllegung könne daher auch nur das Finanzamt bearbeiten.
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