Dienstag, 28. Dezember 2010 11:54 Uhr
Hat man Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein geparktes Auto ins Rutschen kommt und das eigene Auto beschädigt?
Der Halter eines ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeugs haftet nicht, wenn der Wagen auf eisglatter Fläche wegrutscht. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Detmold.
Der Kläger hatte seinen Wagen auf einem abschüssigen Parkplatz abgestellt. Oberhalb seines Fahrzeugs parkte ein weiterer Autofahrer seinen Pkw. Wegen Glatteis rutschte dessen Wagen langsam gegen das Fahrzeug des Klägers. Es entstand ein Sachschaden von rund 1800 Euro.
Nach Meinung des Landgerichts trifft den Halter in diesem Fall kein Verschulden (Aktenzeichen: 10 S 150/09). Das Gericht wies damit die Schadenersatzklage eines Autofahrers ab.
Das Landgericht befand, für den geltend gemachten Schadensersatz gebe es keine Rechtsgrundlage. Der beklagte Autofahrer habe gegen keine Pflichten verstoßen. Vielmehr handele es sich in diesen Fällen um ein «außergewöhnliches Ereignis», für das niemand hafte.
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