Donnerstag, 20. Januar 2011 18:27 Uhr
Unter der Schneedecke an der Autoscheibe ein Knöllchen gefunden? Und: Muss man es auch zahlen, wenn das Halteverbotschild zugeschneit war?
Egal, wie viel es geschneit hat oder ob man den Wagen wegen des Winters wochenlang gar nicht aus der Parklücke holt: Auch zugeschneite Strafzettel sind gültig und müssen bezahlt werden.
Autofahrer seien verpflichtet, alle drei Tage nach dem geparkten Fahrzeug zu schauen - auch dann, wenn es zugeschneit ist, erklärt der Verkehrsrechtsexperte Jörg Elsner aus Hagen. Schließlich sei es ja auch möglich, dass die Stadt mobile Halteverbote aufstellt und das ursprünglich legal abgestellte Auto dann im Halteverbot steht. Elsner leitet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin.
Anders sei die Rechtslage bei zugeschneiten Halteverbotsschildern, sagt Elsner: Ist das Verkehrsschild unter dem Schnee nicht zu erkennen, müsse der Autofahrer es nicht berücksichtigten.
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