Donnerstag, 16. Dezember 2010 15:33 Uhr
Wer im Winter mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, verliert nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz.
Die Vollkaskoversicherung zahlt auch dann, wenn es im Winter mit Sommerreifen zum Unfall kommt. Aber sie kann die Leistungen kürzen.
Die Kfz-Police gibt Aufschluss darüber, ob die Versicherung den Schaden in voller Höhe reguliert: Fehlt im Kleingedruckten der Hinweis, dass der Versicherer auf die «Einrede der groben Fahrlässigkeit» verzichtet, kann die Zahlung nach einem Unfall geringer ausfallen. Das teilt der «Bund der Versicherten» in Henstedt-Ulsburg mit.
Ist diese Klausel dagegen im Vertrag enthalten, kommt die Versicherung auch dann in voller Höhe für Schäden am Fahrzeug des Versicherten auf, wenn dieser bei Eis, Schnee oder Reifglätte auf Sommerreifen unterwegs war.
Davon rät der BdV Autofahrern allerdings aus Sicherheitsgründen dringend ab. Die Schadensregulierung beim Unfallgegner übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung übrigens unabhängig von der Bereifung.
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Autofahren im Winter