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Bußgelder im Straßenverkehr
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Bußgeld bezahlen statt Fahrtenbuch führen

Dienstag, 7. Dezember 2010 13:58 Uhr

Ist bei Verstößen der Fahrer nicht zu ermitteln, kann die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden- das Bußgeld zu bezahlen, kann günstiger sein.

Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin. Die Führung des Fahrtenbuchs sei sehr aufwendig und könne von der Polizei jederzeit überprüft werden. Fehlerhafte Angaben könnten dann wieder zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen.

Die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs wird erteilt, wenn bei Verkehrsdelikten zwar das Fahrzeug, aber nicht der Fahrer festgestellt werden kann. Autofahrer können dieser Auflage aber meist entgehen, wenn sie sich freiwillig zu dem Delikt bekennen und das Bußgeld dafür in Kauf nehmen.

Quelle: dpa

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(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)