Dienstag, 7. Dezember 2010 13:22 Uhr
EU-Länder vollstrecken Bußgelder normalerweise ab einem Betrag von 70 Euro- aber es gibt Ausnahmen.
Ein Verkehrssünder zum Beispiel, der in Deutschland wohnt, in Frankreich arbeitet und dort zu schnell fährt, muss auch kleinere Strafen bezahlen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. In solchen Fällen könnten die örtlichen Behörden sogar das Gehalt pfänden. Andere Vermögenswerte, zum Beispiel ein in dem anderen Land zugelassenes Auto, seien im Zweifelsfall ebenfalls nicht vor der Pfändung sicher.
Auch wer keine Vermögenswerte in anderen Ländern hat, muss den Angaben nach mehr Bußgelder bezahlen als oft angenommen: Die Vollstreckungsgrenze von 70 Euro gelte nämlich inklusive aller Bearbeitungs- und Zustellungsgebühren. So könnten auch kleinere Bußgelder schnell so teuer werden, dass Verkehrssünder sie besser bezahlen sollten.
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