Freitag, 26. November 2010 16:04 Uhr
Autohändler, die eine Tageszulassung für einen Neuwagen beabsichtigen, müssen den Kunden ungefragt darauf hinweisen.
Darüber berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht». Zwar ändere die Tageszulassung nichts an der Qualifikation des Fahrzeugs als Neuwagen. Gleichwohl sei es ein Sachmangel, den der Käufer nicht hinnehmen müsse, wenn die Tageszulassung über seinen Kopf hinweg erfolgt sei. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn hervor (Aktenzeichen: 2 O 225/09).
Tageszulassungen sind nach Einschätzung des Gerichts zwar üblich und oft mit einem erheblichen Preisnachlass für einen Neuwagen verbunden. Sie dürften aber nicht ohne Wissen oder gegen den Willen des Käufers erfolgen, urteilten die Richter.
In dem Fall gaben sie einem Kunden Recht. Der Händler hatte ihm nach Vertragsabschluss mitgeteilt, er wolle den Wagen zunächst für einen Tag auf sich zulassen. Der Käufer widersprach dem und verlangte unter anderem die unmittelbare Zulassung auf sich. Das Landgericht gab ihm nun Recht.
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