Donnerstag, 25. November 2010 16:25 Uhr
Autoversicherungen ersetzen Schäden durch Unfälle mit Wildtieren nicht immer.
Wie aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervorgeht, sind nur Zusammenstöße mit Haarwild, Bären, Marderhunden und Wölfen versichert.
Im konkreten Fall war eine Autofahrerin in einem Waldstück über ein kleines Tier gefahren. Ihr Fahrzeug geriet ins Schleudern. Bei dem anschließenden Unfall wurde der Wagen stark beschädigt, berichtet die «Neue Juristische Wochenschrift» (NJW). Da es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelte, wollte die Frau den Restwert des Autos von ihrer Teilkaskoversicherung ersetzt bekommen.
Die Versicherung bestritt jedoch, dass es sich um einen versicherten Wildunfall gehandelt habe. Denn die Klägerin sei nicht mit Jagdwild kollidiert. Ein Sachverständiger stellte dann fest, dass die Frau über ein Eichhörnchen gefahren war - ein Tier, das ist in der Haarwild-Aufzählung im Bundesjagdgesetz nicht enthalten ist. (Aktenzeichen: 23 O 256/09)
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema