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Keine generelle Radwegpflicht
Radfahrer dürfen auch auf der Straße fahren. Der Radweg ist nur in besonderen Situationen Pflicht. © dpa

Radwegpflicht nur bei gefährlichen Straßenverhältnissen

Mittwoch, 24. November 2010 11:19 Uhr

Radfahrer müssen Radwege nur bei schwierigen Straßenlagen benutzen- ansonsten dürfen sie auf der Straße fahren.

Eine Pflicht zum Benutzen von Radwegen dürfen Behörden nur dann anordnen, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 42.09).

Damit setzte sich ein Radfahrer mit seiner Klage gegen die Stadt Regensburg in Bayern durch. Die runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf die Wege zwingen sollen, dürfen somit an übersichtlichen, unproblematischen Straßen nicht so einfach aufgestellt werden. Das Fahrradclub ADFC begrüßte das Urteil als wegweisend. Die Städte und Gemeinden müssten nun ihre Beschilderungs-Praxis überdenken, hieß es.

Quelle: dpa

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(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)