Donnerstag, 18. November 2010 17:06 Uhr
Der Massenfreispruch eines Herforder Richters bleibt offenbar ein Einzelfall- «Raser» müssen nun wieder zahlen.
«Jedes Urteil ist eine individuelle Entscheidung und gibt keinen Aussetzungsgrund für andere Ordnungswidrigkeitsverfahren», sagte der Kölner Verkehrsrechtsanwalt Michael Bücken. Wer geblitzt wurde und noch eine Rechnung offen hat, muss also zahlen.
Anträge auf aufschiebende Wirkung, bis der Herforder Justizfall geklärt ist, haben nach Bückens Einschätzung keine Erfolgschancen. Der Massenfreispruch beschäftigt jetzt die Bielefelder Staatsanwaltschaft.
In der vergangenen Woche hatte der Herforder Richter Helmut Knöner 42 Temposünder freigesprochen. Seine Begründung: Das Motiv für Radarfallen sei Geldschneiderei. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will eventuell Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Richters einlegen.
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