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TÜV-Plakette
Auch wenn der PKW auf dem eigenen Grundstück steht, darf die Polizei die TÜV-Plakette kontrollieren. © dpa

TÜV-Plakette: Polizei darf auch auf Privatgelände kontrollieren

Donnerstag, 16. Dezember 2010 17:45 Uhr

Ein Auto muss eine gültige TÜV-Plakette haben, auch wenn es auf einem Privatgelände steht.

Sofern das Gelände nicht abgesperrt ist, darf die Polizei auch dort die Gültigkeit der Plakette kontrollieren, erläutert der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. Autobesitzer könnten sich auch nicht damit rausreden, dass das Fahrzeug nie bewegt werde: Jedes zugelassene Auto muss eine Plakette haben. Wer sein Auto vorübergehend nicht nutzen will, sollte es deshalb lieber abmelden.

Quelle: dpa

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(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)