Donnerstag, 16. Dezember 2010 16:30 Uhr
Führerscheine aus einem anderen EU-Ländern müssen in Deutschland nicht gültig sein.
Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen: 1 Ss 25/10) entschieden.
Wenn ein Fahrer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und sich die Fahrerlaubnis in Tschechien nur hat ausstellen lassen, kann sie ungültig sein. Auf dieses Urteil weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin.
Im konkreten Fall war dem Angeklagten 2006 seine Fahrerlaubnis entzogen worden. Daraufhin hatte er sich in Tschechien einen neuen EU-Führerschein besorgt. Das Gericht verurteilte ihn aber wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe: Der Führerschein sei ungültig, denn es darin war ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen.
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