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Parken vor der Garage des Nachbarn ist problematisch

Mittwoch, 24. November 2010 11:19 Uhr

Wer sein Auto vor der Garage des Nachbarn abstellt, muss damit rechnen, dass er abgeschleppt wird.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München sei das Abstellen eines Fahrzeugs vor einer Garageneinfahrt eine «Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung», wenn die Zu- und Abfahrt behindert werde. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin.

In diesem Fall ging es um eine sehr renitente Autofahrerin, die grundsätzlich vor der Garage des Nachbarn parkte. Seine Bitten, dies zu unterlassen, ignorierte sie. Eine Unterlassungserklärung unterschrieb sie nicht. Schließlich klagte der Nachbar auf Unterlassung, da er die Garage nicht nutzen konnte. Die Richter gaben dem Kläger Recht, vor allem, weil bei der Beklagten Wiederholungsgefahr bestehe. Sie könne schließlich ihren Wagen auch woanders abstellen.

Quelle: dpa

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(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)