Mittwoch, 15. September 2010 15:10 Uhr
Ein Verkehrssünder klagte gegen den Videobeweis- und unterlag mit seiner Argumentation.
Die Polizei darf Verkehrssünder filmen. Die Videoaufnahmen bedeuten keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Freitag (3. September) bekanntgegebenen Beschluss.
Ein Autofahrer hatte sich vor dem Karlsruher Gericht gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 320 Euro gewehrt. Er war zu dicht auf das Fahrzeug vor ihm aufgefahren; die Polizei dokumentierte den Verkehrsverstoß mit einer Videokamera.
(Aktenzeichen des Urteils: 2BvR 1447/10).
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema