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Dicke Beule oder Schlüss im Auto vergessen: "Vergessen" Geschädigte solche Angaben, fällt der Schadensersatz aus. © picture alliance / dpa

Autodiebstahl: Lügen kosten die Versicherung

Montag, 15. März 2010 11:39 Uhr

Falschangeben, die begünstigte Bedingungen für einen Autodiebstahl vertuschen, führen zum Versicherungsverlust - und hohen Kosten.

Wer mit Absicht falsche Angaben zum Zustand seines gestohlenen Autos macht, verliert den Versicherungsschutz. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf weist die Fachzeitschrift «recht und schaden» hin.

Kein Schadensersatz für Lügner

Das gilt auch dann, wenn im Formular zur Schadensanzeige eine Belehrung zur Wahrheitspflicht fehlt. Denn wer arglistig täuscht, sei nicht schutzbedürftig. Das Gericht gab mit dem Beschluss einer Kfz-Diebstahlversicherung Recht. Sie hatte sich geweigert, einem Autohalter den Wert des als gestohlenen gemeldeten Wagens zu ersetzen. Denn der Mann hatte in der Schadensanzeige angegeben, die hintere Tür habe «leichte Kratzer und Dellen». Tatsächlich war die hintere Fahrzeugseite aber deutlich eingedrückt und gestaucht. Das OLG entschied, in einem solchen Fall dürfe die Versicherung annehmen, der Halter habe sie bewusst täuschen wollen.

Aktenzeichen: 4 U 53/09

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)