Montag, 15. November 2010 13:39 Uhr
Wer aus Angst die Erste Hilfe bei Unfallopfern verweigert, wird juristisch bestraft - und das nicht zu knapp.
Nach einem Verkehrsunfall gibt es nur eine richtige Reaktion: Erste Hilfe leisten. Viele Menschen haben allerdings Angst, dabei etwas falsch zu machen.
Juristisch gesehen sei das aber gar nicht möglich, so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Wer hingegen nicht hilft, mache sich strafbar und muss mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.
Erste-Hilfe-Auffrischungskurse, die von vielen Hilfsorganisationen angeboten werden, verschaffen Verkehrsteilnehmern größere Sicherheit bei der Versorgung von Unfallopfern. Neben der Erstversorgung und der Absicherung der Unfallstelle ist der Notruf unter 112 besonders wichtig. Dabei sollten unbedingt folgende Angaben gemacht werden:
Wo ist der Unfall passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen liegen vor? Wer meldet den Unfall? Anschließend nicht direkt auflegen, sondern auf Rückfragen der Einsatzstelle abwarten.
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