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Haftungsfall Schlaglochpiste
Vorsicht, Schlagloch: Autofahrer sollten derzeit besonders vorsichtig sein - denn in den seltensten Fällen kommen Kommunen für die Schäden auf. © dpa

Schlagloch: Kommunen haften bei Schäden nur selten

Montag, 15. November 2010 10:57 Uhr

Frost und Tauwetter verwandeln Deutschlands Straßen in Schlaglochpisten. Kommt es zu Schäden, ziehen Autofahrer oft den Kürzeren.

Autofahrer sollten angesichts von Frostschäden im Straßenbelag in der nächsten Zeit besonders vorsichtig fahren. Grundsätzlich haftet zwar die Kommune für Schäden am Auto, wenn eine Schlaglochpiste der Grund ist.

Haufenweise Warnschilder, wenige Ausbesserungen

In der Regel befreie sie sich aber durch das Aufstellen von Warnschildern aus der Verantwortung, erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Oder die Stadt ordnet für die entsprechenden Strecken eine Geschwindigkeitsbegrenzung an. Dass Löcher zeitnah ausgebessert würden, sei selten.

Konsequenzen für Autofahrer im Schadensfall

Die Kfz-Versicherung hilft Autofahrern im Schadensfall nur weiter, wenn es eine Vollkasko ist. Dazu kommt, dass geringe Schäden häufig die Selbstbeteiligung nicht überschreiten, sagt Rudnik. Eine Regulierung führe dagegen nicht selten zu einer höheren Prämie, weil der Versicherte in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)