Montag, 1. Februar 2010 13:11 Uhr
Ein unaufmerksamer Spurwechsel auf der Autobahn kann Fahrern teuer zu stehen kommen.
Wer nach einem Spurwechsel auf der Autobahn mit einem nachfolgenden Fahrzeug kollidiert, haftet grundsätzlich allein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.
Der sogenannter Anscheinbeweis spreche in diesen Fällen dafür, dass der Fahrspurwechsler unaufmerksam gewesen sei. Das Gericht wies die Schadenersatzklage eines Mannes ab. Der Kläger war der Ansicht, der auffahrende Autofahrer sei schuld, weil er zu schnell gewesen sei.
Das OLG entschied aber, den Auffahrenden treffe überhaupt keine Schuld. Denn der Kläger habe keinen Nachweis erbracht, dass er seinen Spurwechsel sorgfältig vorgenommen habe.
Aktenzeichen: 13 U 106/08
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