Donnerstag, 16. Dezember 2010 15:57 Uhr
Ausreden sind zwecklos: Denn ob erkennbar oder nicht - Verkehrsschilder gelten auch im tiefsten Winter.
Autofahrer müssen auch zugeschneite Verkehrszeichen beachten. Ertappte Verkehrssünder können sich in der Regel nicht damit herausreden, dass ein Schild schneebedeckt und somit nicht zu erkennen war.
Darauf weist der Automobilclub AvD hin. So sei etwa ein zugeschneites Stoppschild an seiner achteckigen Form zu erkennen - und «Vorfahrt gewähren» am auf der Spitze stehenden Dreieck.
Außerdem werde als bekannt vorausgesetzt, dass innerorts Tempo 50 gilt. Anders verhält es sich laut AvD bei geblitzten Temposündern auf der Autobahn. Sind dort die Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Schnees nicht zu erkennen, drohten Autofahrern nicht unbedingt Konsequenzen. Allerdings müssten sie nachweisen, dass das Schild zur Zeit des Verstoßes tatsächlich nicht zu erkennen war.
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Autofahren im Winter