BerlinOnline.de

Parkverbot
Wer dezente Hinweise auf ein Parkverbot «übersieht», hat selber Schuld, wenn es zum Unfall - und zu roten Zahlen auf dem Konto kommt. © dpa

Falschparker haben kein Recht auf Schadenersatz

Donnerstag, 7. Januar 2010 11:00 Uhr

Autos besser richtig platzieren - denn wenn Falschparker Schaden beziehen, führt der Griff stets in die eigene Tasche.

Falschparker auf dem Gehweg haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Kind auf dem Fahrrad ihr Auto beschädigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist.

Falschparker klagen vergeblich

In dem Fall verlangte ein Autobesitzer Schadensersatz für seinen beschädigten Wagen. Er hatte ihn ordnungswidrig und verkehrsbehindernd auf dem Bürgersteig geparkt. Ein siebenjähriger Junge hatte beim Vorbeifahren mit dem Fahrrad Stoßstange und Spoiler des Wagens beschädigt, weil er an dem Engpass das Gleichgewicht verlor.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Dem Gericht zufolge sind Kinder zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahr nicht für Unfallschäden verantwortlich. Dieses «Haftungsprivileg» gelte zwar nicht, wenn das beschädigte Fahrzeug geparkt sei. Allerdings müsse es ordnungsgemäß abgestellt sein - das war hier nicht der Fall.

Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

Das Kind habe laut Straßenverkehrsordnung mit seinem Kinderrad auf dem Gehweg fahren müssen. Das falsch geparkte Auto habe den Verkehrsraum des Jungen stark eingeschränkt und ihn in eine schwer beherrschbare Gefahrensituation gebracht. Auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern konnte das Gericht nicht erkennen. Eine ständige Begleitung sei bei schulpflichtigen Kindern nicht mehr nötig.

Aktenzeichen: 331 C 5627/09

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)