BerlinOnline.de

Tankstelle
Service-Tankstellen: Bei verpatzter Dienstleistung sollten sich Betreiber besser nach anderem Personal umsehen. © Hartmut910/ www.pixelio.de 

Tankstelle haftet für missglückten Service

Dienstag, 5. Januar 2010 10:23 Uhr

Wenn Servicekräfte von Tankstellen Fahrzeugschäden verursachen, ist das ärgerlich - nicht nur für den Kunden.

Eine Service-Tankstelle muss für eine verpatzte Dienstleistung ihres Personals haften. Das besondere Angebot einer Tankstelle, die den Kunden kleinere Leistungen biete, zeichne eine derartige Service-Tankstelle vor anderen Tankstellen aus.

Besondere Kunden erwarten besonderen Service

Das entschied das Landgericht München I in einem Berufungsurteil. In dem Fall hatte eine Kundin gebeten, ihr Cabrio in die Waschanlage zu fahren - eine Angestellte der Tankstelle setzte das Auto aber versehentlich gegen ein Hindernis. Nun muss die Betreiberin der Tankstelle zahlen.

Eine Service-Tankstelle ziehe wegen ihrer besonderen Leistungen gerade einen entsprechenden Kundenkreis an, urteilte das Gericht. Die Kunden dürften davon ausgehen, dass es hier möglich ist, ein Auto in die Waschanlage fahren zu lassen.

Verpatzte Dienstleistungen

In dem Fall wurde der Wunsch der Kundin zunächst abgelehnt mit der Begründung, der Tankwart habe keinen Führerschein und die Kassiererin keine Fahrpraxis. Dennoch nahm der Tankwart schließlich den Fahrzeugschlüssel von der Klägerin entgegen und gab ihn der Kassiererin. Diese sträubte sich vergeblich, den Wagen in die Waschanlage zu fahren. Sie stieg dann doch in das Fahrzeug, trat nach dem Starten prompt statt auf die Bremse auf das Gaspedal und setzte das Cabrio gegen eine Werbetafel, so dass ein Schaden im Frontbereich entstand.

Tankstellen-Betreiber haben das Nachsehen

Nach dem Urteil muss nun die Tankstellenbetreiberin der Cabrio-Fahrerin Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Sachverständigenkosten erstatten. Denn der Tankwart habe die Serviceleistung durch Entgegennahme der Auto-Schlüssel übernommen, obwohl er keinen Führerschein hatte und die Kassiererin über keine Fahrpraxis verfügte. Für dieses Verschulden müsse die Tankstelle nun einstehen.

Aktenzeichen: 13 S 5962/09

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)