Dienstag, 8. Dezember 2009 11:26 Uhr
Kinder unter zehn Jahren gelten bei verschuldetem Unfall als überlastet - wenn nicht das Gegenteil bewiesen werden kann.
Hat ein Kind unter zehn Jahren einen Verkehrsunfall verursacht, muss der Geschädigte beweisen, dass es nicht überfordert war.
Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift «BGH-Report» berichtet.
Denn bei einem Unfall sei das immer zu vermuten. Nur wenn der Geschädigte das Gegenteil beweisen könne, bleibe er nicht auf seinem Schaden sitzen.
In dem Fall klagte ein Fahrzeughalter gegen ein achtjähriges Mädchen. Das Kind war mit seinem Fahrrad gegen den ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellten Wagen des Mannes gestoßen.
Der Kläger wollte den dabei entstandenen Schaden von rund 900 Euro ersetzt haben: Das Mädchen habe nicht nachgewiesen, durch die Situation überfordert gewesen zu sein.
Die Bundesrichter entschieden aber, das Kind müsse nur beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Unfalls noch keine zehn Jahre alt war. Dann dürften die Gerichte bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass das Kind überfordert war.
Aktenzeichen: VI ZR 310/08
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