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Blechschaden
Mietwagenfahrer sollten in jedem Fall bei einem Unfall die Polizei kontaktieren. © dpa

Mietwagenfahrer muss bei Unfall Polizei rufen

Donnerstag, 3. Dezember 2009 13:45 Uhr

Mietvertag immer genau durchlesen: Denn auch wenn man augenscheinlich für Unfälle nicht haftet, hängen oft einige Bedingungen daran - so der Polizeiruf.

Ein Mietwagenfahrer kann vertraglich dazu verpflichtet sein, bei einem Unfall die Polizei zu rufen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift «BGH-Report» berichtet.

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Entsprechende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen seien wirksam. Das Gericht gab mit seinem Spruch einer Autovermietung Recht. Sie wollte von einem Kunden den Unfallschaden an einem Mietwagen ersetzt haben.

Zwar stellten die Vertragsbestimmungen den Kunden von der Haftung frei. Voraussetzung dafür war allerdings, dass er bei einem Unfall die Polizei einschaltet. Das hatte der Kunde nicht getan. Die Klausel sei keine unangemessene Benachteiligung des Kunden, entschieden die Richter. Vielmehr habe die Kfz-Vermietung ein berechtigtes Interesse an der objektiven Feststellung des Unfallhergangs.


Az.: XII ZR 19/08

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)