Mittwoch, 2. Dezember 2009 10:39 Uhr
Vor dem Aussteigen auf Radfahrer achten - denn bei einem Sturz haftet stets der Autofahrer.
Ein Autofahrer haftet in vollem Umfang, wenn er beim Öffnen der Fahrzeugtür einen Radfahrer übersieht. Das gilt auch dann, wenn der Radfahrer keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum haltenden Auto hatte.
Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Jena weist die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» hin.
Die Schuld des Autofahrers überwiege in solchen Fällen die Mitschuld des Radfahrers, entschied das OLG.
Das Gericht gab der Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines Radfahrers statt. Nach Angaben des Gerichts hatte eine Autofahrerin ihre Tür unvorsichtig geöffnet und dabei den Radfahrer übersehen. Da dieser sehr knapp an dem Wagen vorbeigefahren war, stürzte er und verletzte sich erheblich.
Das OLG räumte zwar eine Mitschuld des Radfahrers ein. Dennoch verurteilte es die Autofahrerin, den Schaden in vollem Umfang zu tragen.
Ein Autofahrer müsse sich beim Öffnen der Tür immer vergewissern, dass dies gefahrlos für andere möglich ist.
Aktenzeichen: 5 U 596/06
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