Donnerstag, 26. November 2009 09:52 Uhr
Wenn der Nobelflitzer bereits bezahlt ist und die Bremsen schon nach wenigen Kilometern quietschen, gibts ein neues Auto.
Autokäufer dürfen einen teuren Wagen zurückgeben, wenn dessen Bremsen dauerhaft quietschen. Denn in der gehobenen Preisklasse ist das ein erheblicher Mangel.
Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig.
Der Kläger in dem Fall hatte einen Mercedes im Wert von 75.000 Euro geleast, dessen Bremsen nach weniger als 10.000 Kilometern zu quietschen begannen. Auch nach mehreren Reparaturversuchen war das Quietschen noch durch das geschlossene Autofenster zu hören. Deshalb wollte der Mann den Kauf im Namen der Leasinggesellschaft rückgängig machen und klagte.
Das Gericht gab ihm recht. Denn quietschende Bremsen genügten nicht den Anforderungen, die ein Durchschnittskäufer an ein Auto dieser Preisklasse stellt - auch wenn sie tadellos funktionieren. Die Komforteinbuße sei beträchtlich und der Mangel damit erheblich.
Aktenzeichen: 14 U 125/07
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