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Festnetzteil am Steuer ist nicht strafbar

Mittwoch, 18. November 2009 13:19 Uhr

Klare Sache: Handy am Steuer ist verboten - ein mobiles Festnetzteil am Ohr aber nicht.

Das Handy-Verbot gelte nicht für das Festnetz-Mobilteil, entschied das Oberlandesgericht Köln. Ein gegenteiliges Urteil des Bonner Amtsgerichts hob das OLG auf und sprach einen - zu 40 Euro Bußgeld verurteilten - Bonner Autofahrer frei.

Der Mann hatte allerdings eigentlich zum Handy greifen wollen und nur aus Versehen und Zerstreutheit das Mobilteil seines Festnetzanschlusses erwischt. Damit am Ohr war er im Sommer in eine Polizeikontrolle geraten.

Streitpunkt: Fahrbeeinträchtigung

Die Bonner Richterin erklärte damals, laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sei es verboten, ein Telefon während der Fahrt aufzunehmen oder ans Ohr zu halten. Es spiele keine Rolle, ob es funktioniere, entscheidend sei, dass der Fahrer beide Hände «für die Bewältigung der Fahraufgaben» frei haben müsse.

Keine Strafe für Festnetzteile

Das OLG Köln entschied dagegen, Festnetz-Handgeräte seien technisch nicht einsetzbar bei einer Autofahrt, da mit ihnen ab einer Entfernung von 200 Metern zum Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich sei.

Es gebe auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots zu erweitern auf Festnetz-Teile, betonte das OLG in seinem rechtskräftigen Beschluss.

Aktenzeichen: 82 Ss-OWi 93/09

Quelle: dpa

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(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)