Wer ein Fahrzeug Um- oder Anmelden will, sollte beim Gang zur Kfz-Zulassungsstelle die nötigen Dokumente nicht vergessen.
Wenn bei der Um- oder Anmeldung eines Fahrzeugs Unterlagen fehlen, führt kein Weg an einem weiteren Behördenbesuch vorbei. Welche Dokumente vorgelegt werden müssen, erklären viele Zulassungsstellen auf ihren Webseiten. Mit manchen Ämtern lässt sich auch ein Termin vereinbaren, um die Wartezeit zu verkürzen.
Ein Personalausweis und der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) sind für den Gang zur Zulassungsstelle unbedingt erforderlich. Das gilt auch für eine Versicherungsbestätigung. Hier reicht es aus, sich von der Versicherung telefonisch eine sogenannte eVB-Nummer geben zu lassen. Ein schriftlicher Nachweis ist nicht nötig. Für die Ummeldung oder Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeugs muss außerdem der alte Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) und der Bericht der letzten Hauptuntersuchung vorgelegt werden.
Bei der Neuanmeldung von Autos muss immer ein COC-Zertifikat vorgelegt werden. Dieses Dokument bescheinigt, dass der Wagen technisch den EU-Normen entspricht. Bei Neuwagen wird das Zertifikat vom Hersteller mitgeliefert. Käufer eines Gebrauchten ohne das COC-Dokument müssen ihr Auto vor der Anmeldung von einer Kfz-Sachverständigenorganisation prüfen lassen.
Wer den Behördengang nicht selbst erledigen möchte, kann sich auch an einen Zulassungsdienst wenden. Oft gibt es mehrere lokale Anbieter. In manchen Gegenden bieten auch TÜV, Dekra und andere Prüforganisationen einen entsprechenden Service. Der ACE empfiehlt, vorher die Preise der Dienste zu vergleichen und sich die Preisgestaltung genau anzuschauen: Bei Billigangeboten lauerten oft versteckte Zusatzkosten.
Die Gebühren für Um- und Anmeldung sind je nach Kommune unterschiedlich und liegen nach Angaben des ACE bei rund 30 Euro. Wer ein Wunschkennzeichen haben möchte, muss dafür eine Extragebühr einplanen. Hinzu kommen noch Kosten für neue Nummernschilder. Diese bieten in der Regel Schildermacher in der Nähe der Behörde an.
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